Barrierefreiheitsgesetz 2025: Was Unternehmen jetzt tun müssen!
Agentur -
Ab Juni 2025 ist die digitale Zugänglichkeit für zahlreiche Unternehmen in der EU obligatorisch. In dem neuen Gesetz (European Accessity Act) heißt es, dass alle Websites und Online -Dienste für Menschen mit Behinderungen einfach zu bedienen sein müssen. Aber was bedeutet das speziell für Unternehmen. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein und welche Maßnahmen sollten jetzt begonnen werden. In diesem Artikel erfahren Sie, ob Ihre Website einfach zu navigieren ist.
Warum sollte das mich interessieren?
Vielleicht fragen Sie sich: Warum wirkt sich das aus. Neben dem rechtlichen Mandat für die Zugänglichkeit vom 28. Juni 2025 gibt es zusätzliche Vorteile. Die Regel betrifft den öffentlichen Sektorunternehmen und alle B2C -Unternehmen mit über 10 Mitarbeitern oder mindestens 2 Millionen Euro an jährlichen Einnahmen.
Auch wenn es gesetzlich nicht erforderlich ist, ist eine Website ohne Hindernisse gut. Es ist einfacher, in Suchmaschinen und benutzerfreundlicher zu finden. Und nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren davon.Umformulieren Eine barrierefreie Website bedeutet auch, dass sie mit einer einzigen Hand verwendet werden kann - bequem für ein Elternteil, das ein Kind mit einer Hand hält und beabsichtigt, eine Bestellung auf Ihre Seite zu geben. Kurz gesagt: Die Zugänglichkeit macht das Web für alle zugänglicher.
Was muss konkret umgesetzt werden?
Die Europäische Union hat dafür eine Norm erstellt: EN 301 549. Sie bildet die Grundlage für digitale Barrierefreiheit und enthält die wichtigsten Anforderungen für die IT-Branche. Besonders relevant ist Abschnitt 9, der sich auf Websites und Online-Shops bezieht. Allerdings wird diese Norm derzeit überarbeitet, da sie nicht mehr ganz aktuell ist.
Woran kann man sich also orientieren? In Deutschland gibt es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das die Anforderungen konkretisieren soll, aber recht knapp gehalten ist. International gelten die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) als Standard. Diese Richtlinien geben detaillierte Kriterien vor, die überprüfbar sind und konkrete Umsetzungsempfehlungen liefern.
Die wichtigsten Punkte für Barrierefreiheit sind:
- Verständlichkeit: Inhalte müssen leicht zu verstehen, gut auffindbar und sinnvoll strukturiert sein. Das betrifft nicht nur Leser, sondern auch Screenreader, die von sehbehinderten Menschen genutzt werden. Wichtige Bilder sollten mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sein.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen einer Website müssen auch ohne Maus, nur mit der Tastatur, nutzbar sein. Viele Websites scheitern bereits hier – etwa durch Cookie-Banner, die sich nicht per Tastatur steuern lassen.
- Kontraste: Hintergrund und Text müssen ausreichende Kontraste haben, damit auch farbenblinde oder sehschwache Nutzer Inhalte problemlos erkennen können.
- Schrift: Die Mindestschriftgröße beträgt 16px. Texte müssen auch bei starkem Zoom gut lesbar bleiben. Zudem sollten serifenlose Schriften wie Arial oder Helvetica bevorzugt werden, da sie für Menschen mit Dyslexie leichter lesbar sind.
Wie setzt man das am besten um?
Der einfachste Weg ist es, eine Agentur zu beauftragen, die sich mit Barrierefreiheit auskennt – zum Beispiel uns! Aber wir erklären dir dennoch den Ablauf, damit du weißt, wie das Ganze funktioniert.
- Analyse: Falls noch nicht geschehen, prüfen wir deine Website und analysieren, welche Probleme bestehen. Dabei priorisieren wir: Welche Barrieren sind am gravierendsten, und welche lassen sich schnell lösen?
- Design & Umsetzung: Die notwendigen Anpassungen werden durch unser Design- und Entwicklungsteam umgesetzt. Anschließend folgt deine Abnahme.
- Tests: Während der Umsetzung führen wir kontinuierlich Barrierefreiheitstests durch, um sicherzustellen, dass keine Probleme übersehen werden.
- Feedback-Möglichkeit: Da Barrierefreiheit kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess ist, empfehlen wir allen Kunden, eine Feedback-Möglichkeit für Barrierefreiheit auf der Website zu integrieren – sei es ein Formular oder eine spezielle E-Mail-Adresse für Verbesserungsvorschläge.
Schaffe ich das rechtzeitig?
Der 28. Juni 2025 rückt näher – aber keine Sorge! Wenn du dich frühzeitig bei uns meldest, ist das problemlos machbar. Es gibt zwar eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030, aber ab 2025 müssen Websites bereits erste Anforderungen erfüllen. Also besser jetzt handeln und einen Termin sichern!
Quellenangaben:
- Website Boosting, Ausgabe #90 (03-04/2025), S. 38–44
- kommundis alpha Webinar: https://agentur-barrierefreie-website.de/linktree-ihk